Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbereiche der SFrankenberger GmbH, insbesondere für folgende Dienstleistungen:

  • Events (Planung, Organisation, Durchführung)
  • Führungen (eigene Führungen, Vermittlung externer Führungen)
  • Streaming (hybride und digitale Veranstaltungen, technische Umsetzung)
  • Aus- und Weiterbildungen, Trainings
  • Beratungsleistungen

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2. Anmeldung und Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch die schriftliche, mündliche oder elektronische Buchung des Kunden und die Bestätigung durch die SFrankenberger GmbH zustande.

Für Gruppenbuchungen gilt die Anmeldung für alle Teilnehmer der Gruppe, und der Anmelder haftet gesamtschuldnerisch für die aus der Buchung entstehenden Forderungen.

Mit der Anmeldung erkennt der Kunde die AGB der SFrankenberger GmbH an.

3. Zahlungsbedingungen

  • Führungen und Veranstaltungen: Die Zahlung erfolgt nach der Veranstaltung per Rechnung oder bar ohne Abzug.
  • Streaming- und Beratungsleistungen: Vorauszahlung in Höhe von 50 % bei Vertragsabschluss; Restzahlung nach Leistungserbringung.
  • Trainings und Ausbildungen: Zahlung spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, sofern nicht anders vereinbart.

Verzugszinsen bei verspäteter Zahlung betragen 5 % über dem Basiszinssatz.

4. Leistungen und Leistungsänderungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Änderungen oder Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die SFrankenberger GmbH.

Leistungsänderungen:

  • Änderungen im Programmablauf, die durch unvorhersehbare Umstände erforderlich werden, sind zulässig, sofern sie den Gesamtcharakter der Leistung nicht wesentlich verändern.
  • Im Fall von Änderungen ist die SFrankenberger GmbH verpflichtet, den Kunden unverzüglich zu informieren und alternative Lösungen anzubieten.

5. Rücktritt durch den Kunden

Ein Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:

Führungen und Events:

  • Bis 30 Tage vor Beginn: kostenfrei
  • 29–15 Tage: 20 % der Vertragssumme
  • 14–6 Tage: 50 % der Vertragssumme
  • Ab 5 Tage und bei Nichterscheinen: 100 % der Vertragssumme

Streaming und Beratungsleistungen:

  • Bis 14 Tage vor Beginn: 30 % der Vertragssumme
  • Ab 13 Tage: 100 % der Vertragssumme

Die spezifischen Stornierungsbedingungen für Fremdleistungen richten sich nach den jeweiligen Bedingungen der Drittanbieter.

6. Rücktritt und Kündigung durch die SFrankenberger GmbH

Die SFrankenberger GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:

  • Die erforderliche Teilnehmerzahl nicht erreicht wird (bei Gruppenevents).
  • Der Kunde durch vertragswidriges Verhalten die Durchführung der Leistung gefährdet.
  • Höhere Gewalt oder andere nicht zu vertretende Umstände die Leistungserbringung unmöglich machen.

Im Falle eines Rücktritts werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet.

7. Haftung

SFrankenberger GmbH haftet:

  • Für die sorgfältige Planung und Durchführung der gebuchten Leistungen.
  • Für die Auswahl und Überwachung von Leistungsträgern.

Haftungsausschluss:

  • Für Fremdleistungen (z. B. Transport, externe Guides) haftet die SFrankenberger GmbH nicht. Diese werden ausschließlich vermittelt.
  • Für Verlust oder Diebstahl übernimmt die SFrankenberger GmbH keine Haftung.

Kunden wird der Abschluss entsprechender Versicherungen empfohlen.

8. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, Mängel oder Leistungsstörungen unverzüglich anzuzeigen, um eine Abhilfe zu ermöglichen.

9. Datenschutz

Personenbezogene Daten des Kunden werden ausschließlich zur Abwicklung der Leistung sowie zur Kundenbetreuung verwendet. Es gelten die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung oder zur Vertragserfüllung.

10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine gesetzlich zulässige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Passau.